INFORMATIONEN ZUR
EUROPÄISCHEN VERPACKUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/40 PPWR
Seit dem 12. August 2026 gelten die ersten Anforderungen der neuen europäischen Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR). Ziel der Verordnung ist, Verpackungsmüll in der EU zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Die PPWR tritt in mehreren Stufen in Kraft – unsere Pflicht als Lieferant gemäß PPWR ist es, die notwendigen Dokumente und Konformitätsbestätigungen, für die von uns im Auftrag unserer Kunden produzierten Verpackungen bereitzustellen, damit unsere Kunden ihre Aufgabe der Dokumentation und der Erstellung der Konformitätserklärung erfüllen können.
Als Experten in der Entwicklung und Produktion edler Verpackungslösungen helfen wir vielen Unternehmen, auf nachhaltige Alternativen umzusteigen und bestehende Verpackungskonzepte zu überarbeiten. Durch die Optimierung Ihrer Verpackungen können wir gemeinsam einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und gleichzeitig Ihre Verkaufszahlen steigern.
Beim Einsatz von Transportverpackungen achten wir auf den Einsatz von recyclingfähigen und sortentrennbaren Verpackungsmaterialien. Wir verwenden sortenreine Wellpappkartons, die über bestehende Sammel- und Recyclingsysteme einer stofflichen Verwertung zugeführt werden können. Die eingesetzten Umverpackungskomponenten sind so gewählt, dass sie einfach getrennt und jeweils den bekannten Verwertungsströmen zugeführt werden können. Unsere Versandkartons enthalten in der Regel keine zusätzlichen Beschichtungen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Vertriebs-Team jederzeit zur Verfügung.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen basieren auf unserem aktuellen Verständnis der zu diesem Zeitpunkt geltenden regulatorischen Anforderungen der PPWR.
Munster, 29.09.2026
